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Festsetzungsfrist,Ablaufhemmung

Meine Mandantin (natürliche Person und unbeschränkt einkommensteuerpfl. in Deutschland) hat im Jahr 2009 durch den Tod ihres Mannes mit ihren beiden zu dem Zeitpunkt sechsjährigen Söhnen das bis dato als Einzelfirma geführte Unternehmen geerbt (jeder 1/3). Der Vorberater hat ab diesem Zeitpunkt aus der EF eine Erbengemeinschaft/GbR gemacht und fortan Steuererklärungen für diese Personengesellschaft eingereicht. Im Rahmen einer BP für die Jahre 2011 bis 2016 (Prüfungsanordnung v. 09.04.2019) – welche aktuell immer noch läuft – hat das FA nunmehr festgelegt, dass besagtes Unternehmen eine EF der Mutter wäre und dies ab 2009 rückwirkend noch zu ändern ist. Ist diese rückwirkende Änderung seit 2009 überhaupt möglich? Meines Erachtens ist hier für 2009 und 2010 Festsetzungsverjährung eingetreten. Kann hier generell das von drei Personen geerbte Unternehmen als EF umqualifiziert werden?
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