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Verfahrensrecht,Schätzung,Buchführungspflicht

Bei einem Mandanten (Freiberufler) wurde der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt. Bei der jährlichen Buchführung wurden die Forderungen exakt gebucht. Beim Abschluss wurde durch das DATEV-Programm eine Korrektur für die Forderungen durchgeführt. Bei der Prüfung hat der Prüfer festgestellt, dass einige Zahlungseingänge zwar gebucht wurden, aber keine steuerliche Konsequenz durchgeführt wurde. Er schätzte nun die Einnahmen zu. Jetzt verweigert er aber die Korrekturen wegen der Forderungen. Mir gehen bald die Argumentationen aus. Meiner Ansicht nach muss die Korrektur vorgenommen werden, da es sonst zu einer falschen Versteuerung kommt.
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