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Gemeinnützigkeit,Förderverein

Unser Mandant möchte eine GmbH gründen, die die Pflege und Betreuung von kranken Kindern zum Gegenstand hat, die intensivmedizinisch betreut werden müssen. Die Pflege und Betreuung der Kinder soll sowohl ambulant als auch stationär in einer Wohngruppe stattfinden. Da diese Pflege und Betreuung nicht vollständig von der Krankenkasse bezahlt wird, müssen die Eltern einen Teil selber aufbringen. Zu diesem Zweck ist geplant, einen gemeinnützigen Förderverein zu gründen. Zweck des Vereins soll sein, minderbemittelte Eltern zu unterstützen, damit diese die Pflege und gegebenenfalls Unterbringung in der Wohngruppe finanzieren können. Fragen: 1) Kann dieser Förderverein grundsätzlich gemeinnützig werden, wenn nur die Projekte in der eigenen GmbH unterstützt werden, oder muss hier die Förderung auch für andere Projekte geöffnet werden? 2) Muss die Förderung direkt an die Eltern überwiesen werden, oder kann die Unterstützung direkt an die GmbH gehen?
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