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Verjährung,§ 169 AO

Es ergeben sich nachfolgende Fragen zur Thematik Verjährung: Ein Steuerpflichtiger mit Steuerklasse I wurde mit Schreiben vom 03.02.2021 zur Abgabe von Steuererklärungen für die Jahre 2017–2019 aufgrund bezogener Progressionseinkünfte aufgefordert. Im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärungen wurde festgestellt, dass in Vorjahren im Zusammenhang mit zweier Mietobjekte Einkünfte bezogen wurden. Das erste Objekt wurde bis einschließlich zum 01.09.2009 vermietet, und das zweite Objekt wurde seit dem 01.04.2016 bis zum 07.03.2019 vermietet. Mit dem jeweiligen Ende der Vermietung wurden u.a. die Tatbestände i.S.d. § 23 EStG erfüllt. Fraglich ist, ob für für das Jahr 2009 und 2016 bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist.
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