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§ 175 AO,Erbvergleich,rückwirkendes Ereignis

2016 verstarb der Erblasser, es gab ein Testament, nach dem mein Mandant als Alleinerbe eingesetzt wurde. Im Jahr 2018 wurde die Erbschaftsteuererklärung erstellt. Ende 2018 wurde der entsprechende Erbschaftsteuerbescheid erlassen, die Erbschaftsteuer wurde von meinem Mandanten gezahlt. Im Jahr 2021 klagen „potenzielle“ Miterben gegen meinen Mandanten dahingehend, dass der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht mehr testierfähig gewesen wäre. Im Raum steht aktuell, ob mein Mandant ins Klageverfahren geht oder sich mit den „Miterben“ einigt. Frage ist nun: Welche Auswirkungen hat dies auf den damaligen Erbschaftsteuerbescheid und die Erbschaftsteuerzahlung? Kann der Erbe die Erbschaftsteuer wieder zurückfordern vom Finanzamt? Falls ja, in welcher Form? Macht es einen Unterschied, ob hier ein Vergleich geschlossen wird oder der Mandant verklagt wird und ein rechtskräftiges Urteil vorliegt?
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