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Feststellung von Besteuerungsgrundlagen,Einkunftsart

Unser Mandant betreibt seit Jahren ein Weingut. Aufgrund hoher Zukäufe in der Vergangenheit wurden bisher immer Einkünfte aus Gewerbebetrieb deklariert. Schon vor 2016 haben sich die Zukäufe jedoch so weit reduziert, dass von keinem Gewerbebetrieb mehr auszugehen ist. Die Steuerbescheide 2016 bis 2018 sind alle bestandskräftig. Die Steuerfestsetzung für 2016 beträgt rd. 1.000 € und für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 0 €. Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Frage: Können trotz Bestandskraft rückwirkend die Einkünfte der Jahre 2016 bis 2018 auf Antrag in Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft umqualifiziert werden?
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