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§ 41 AO,Rückabwicklung,Schenkung

Mein Mandant hat über den Altberater eine Grundstücksschenkung an seine Mutter erklären lassen. Die Erklärung war nicht zutreffend. Der Steuerberater war aufgrund des Beraterwechsels nicht mehr als Empfangsbevollmächtigter für den Bescheid angegeben. Der Mandant hat es versäumt, in der Frist den Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert prüfen zu lassen. Dieser wurde nun bestandskräftig. Änderungen nach § 129 und § 110 AO sind nicht möglich. Nun erging zwei Monate später der Schenkungsteuerbescheid als Folgebescheid. Erst dann meldete der Mandant sich beim Steuerberater. Der Folgebescheid ist noch offen. Kann die Schenkung trotz fehlender Rückfallklausel im Schenkungsvertrag rückabgewickelt werden? Die Grundbucheintragung auf die Mutter ist bereits erfolgt.
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