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Verdeckte Gewinnausschüttung,Nahestehende Person,Korrekturmöglichkeit

Im Rahmen einer Betriebsprüfung 2016–2018 wurde nach Einschaltung eines Spezialprüfers für Altersversorgung die Pension der Mutter des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers gekürzt und dieser Betrag diesem als verdeckte Gewinnausschüttung zugerechnet. Mittlerweile sind Änderungsbescheide ergangen, aber die Einkommensteuerbescheide der Mutter, für die eine Minderung der Lohn-/Einkommensteuer für die Prüfungsjahre erwartet wird, sind noch ausstehend. Meine Fragen: Muss ich noch einen gesonderten Antrag bezüglich des Erstattungsanspruchs der Mutter stellen, und wie soll ich mit den noch zu veranlagenden Jahren 2019 und 2020 verfahren? In der GmbH ist der Pensionsfluss ab 2021 richtiggestellt, und für die beiden Jahre erkläre ich beim Sohn eine vGA. Welcher Antrag ist für die Veranlagung der Mutter zu stellen?
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