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Verfahrensrecht,Einspruch,Auslegung

Gegen den Einkommensteuerbescheid 2015 hatte ich Einspruch eingelegt per E-Mail und in den Betreff „Einkommensteuerbescheid 2015“ geschrieben. Vorläufig hatte ich mich gegen die Zinsfestsetzung gewendet. Nun habe ich weitere Einwendungen bezüglich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Das Finanzamt legt den Einspruch nun so aus, dass dieser nur gegen den Einkommensteuerzinsbescheid gerichtet sei, und lehnt meinen Antrag gegen den Einkommensteuerbescheid ab.
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