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§ 146a AO,Kassensicherungsverordnung,Schanksystem

Unsere Mandantin (Gastronomie) hat eine TSE-konforme Kasse. In der Kasse werden Getränkeumsätze statt als Umsatz über Geldtransit gebucht, da das Schanksystem sämtliche Getränkeverkäufe noch genauer dokumentiert. Es kann kein Getränk ohne Umsatz ausgegeben werden. Am Ende des Tages wird der Gesamt-Getränkeverkauf aus dem Schanksystem in der Kasse als Umsatz erfasst. Dies dient auch als Kontrolle ggü. den Mitarbeitern. Ist dies noch GOBD-konform? Muss das Schanksystem eine TSE vorweisen? Diese ist beim Schanksystem nicht nachrüstbar. Wie ist Ihre Einschätzung?
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