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§ 7g EStG,Berichtigung,§ 177 AO

Im Jahr 2016 wurde für Mandant X ein Investitionsabzugsbetrag gebildet. Das Wirtschaftsgut wurde im Jahr 2018 angeschafft, der Abzugsbetrag jedoch versehentlich nicht darauf übertragen. Im Jahr 2019 soll der IAB seitens des Finanzamts zwangsweise mangels Anschaffung aufgelöst werden. Der erste Steuerbescheid für das Veranlagungsjahr 2018 ist bereits bestandskräftig, allerdings erging gerade gestern ein neuer Einkommensteuerbescheid für 2018, welcher nach § 175b AO geändert wurde. Gibt es eine Möglichkeit, über den geänderten Einkommensteuerbescheid 2018 die Übertragung des IAB auf das angeschaffte Wirtschaftsgut nachträglich zu beantragen? Oder habe ich die Möglichkeit, den IAB im Jahr 2019 noch auf das im Jahr 2018 angeschaffte Wirtschaftsgut zu übertragen?
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