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§ 171 AO,Festsetzungsverjährung,Grundlagenbescheid

Meine Mandantin hatte für die Jahre 2013 bis 2015 eine BP für ihren Gewerbebetrieb durch das FA 1. Das für den Gewerbebetrieb zuständige FA 1 weicht vom Wohnsitz-FA 2 ab. Es wurden Feststellungsbescheide für den erhöhten Gewinn aus der BP für alle Jahre vom FA 1 am 16.06.2020 erlassen. Bis heute wurden jedoch keine geänderten ESt-Bescheide vom FA 2 erlassen. Wann tritt da die Verjährung ein, dass die ESt-Bescheide aufgrund der BP nicht mehr geändert werden können?
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