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Aufzeichnungspflichten,Geschäftsvorfälle,TSE

Die Kasse meines Mandanten hat eine TSE. Laut Anwendungserlass sollen auch Privatentnahmen, Geldtransit etc. in der TSE dokumentiert sein. Gilt dies nur, wenn das Kassensystem hierzu auch technisch in der Lage ist? Ein Kassensystem, welches nur die Einnahmen aufzeichnen kann, kann diese Vorgabe logischerweise nicht erfüllen.
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