Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 233a AO,Nachzahlungszinsen 2019

Aufgrund von Corona haben die Steuerberater für die Abgabe der Jahresabschlüsse bis zum 31.08.2021 Zeit, wenn das Finanzamt ihn nicht vorher anfordert. Hat sich dadurch auch etwas bei der Berechnung der Nachzahlungszinsen verschoben, oder beginnt die Berechnung weiterhin am 01.04.2021 (siehe: §§ 233a und 238 AO)?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen