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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Leistungsaustausch

Sehr geehrte Damen und Herren, Sachverhalt: Ein Kabarettist mit freiberufliche Einkünften mit 7 % USt versteuerte bisher seine Einnahmen nach §18 EStG. Im Jahr 2020 wurden, aufgrund der Pandemie und deren Folgen, Online-Projekte gestartet (in Form von Videos - jeden Tag ein Video # Online Projekt "Dekamerone 2020" und Der Verklärbär 2020). Dabei konnten Zuschauer Spenden für die Online-Projekte leisten. Wie werden diese Einnahmen/Spenden versteuert? Handelt es sich hierbei um einen steuerpflichtigen Umsatz mit 7 % bzw. 5 % ? Sind die Einnahmen freiberufliche Einkünfte nach § 18 EStG und muss der steuerpflichtige hierbei Umsatzsteuer abführen, da hierbei keine Rechnungen vorliegen. Nachweise gibt es nur als Bankeingang. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Seyhan Shah
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