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Einbringung in eine Personengesellschaft,Veräußerung Mitunternehmeranteil,Aufdeckung stille Reserven

K und P sind Partner einer Partnerschaftsgesellschaft zu je 50 %. Sie wollen zum Stichtag 31.12. einen neuen Partner B gegen Zahlung eines Entgelts aufnehmen. Das Anlagevermögen hat einen Buchwert von 100.000 €. Die Partnerschaft ermittelt ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG. Stille Reserven liegen entsprechend noch nicht in Rechnung gestellter Leistungen zum 31.12. in Höhe von ca. 500.000 € vor. Die Zahlung des neuen Partners soll lediglich entsprechend seiner zukünftigen Beteiligung von (2 * 10 %) 20 % vom Buchwert des Anlagevermögens erfolgen. 1. Variante Alle bisherigen Gesellschafter veräußern jeweils 10 % von ihrem Gesellschaftsanteil. Der neue Gesellschafter zahlt das Entgelt in das Betriebsvermögen der Personengesellschaft. Kann dies steuerneutral erfolgen, z.B. gem. UmwstG? Muss hier zwingend eine Bilanz aufgestellt werden? Müssen hier zwingend die stillen Reserven aufgedeckt werden? 2. Variante Die bisherigen Gesellschafter veräußern jeweils 10 % von ihrem Gesellschaftsanteil. Der neue Gesellschafter zahlt das Entgelt an die bisherigen Gesellschafter. Ist hier ein Übergang zur Bilanzierung aufgrund einer ggf. zu erstellenden Schlussbilanz erforderlich oder ist die Beibehaltung der Gewinnermittlung möglich? Müssen hier zwingend die stillen Reserven aufgedeckt werden?
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