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§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG,Ermittlung der Kosten eines Arbeitszimmers,Arbeitszimmer bei Miteigentum

Meine Mandanten, die Eheleute A und B, haben gemeinsam ein Einfamilienhaus gekauft, an dem sie je zur Hälfte beteiligt sind. B ist freiberuflich tätig. Sie hat am früheren Wohnort ein Büro gemietet, in dem eine Mitarbeiterin tätig ist, die Mitte des Jahres ausscheidet. Das Büro wird dann aufgelöst. Aufgrund der hohen Entfernung zum Büro arbeitet sie schon jetzt fast ausschließlich in ihrem Arbeitszimmer im o.g. Einfamilienhaus. Ich gehe davon aus, dass das Arbeitszimmer Betriebsvermögen wird. Es hat eine Fläche von 30 qm. Die Nutzfläche des Hauses beträgt 320 qm. Die Anschaffungskosten des Hauses belaufen sich auf rd. 1,6 Mio. €. Hinsichtlich der Ermittlung der Anschaffungskosten des Arbeitszimmers ergeben sich folgende Fragen: Ermitteln sich die anteiligen Anschaffungskosten des Arbeitszimmers auf der Basis von 30/320 von 1,6 Mio. €, also 150.000 €, oder sind nur 50 % von diesen 150.000 €, also nur 75.000 € anzusetzen? Ist der Anteil auf die Nutz- oder Wohnfläche zu berechnen? Falls Alternative 2 zutrifft: Kann der Ehemann seinen 50-%-Anteil an die Ehefrau vermieten? Ergänzend noch folgende Hinweise: Das Arbeitszimmer ist nur über die Wohnung zu erreichen, es hat keinen eigenen Eingang und wird nicht für private Zwecke genutzt. Arbeitnehmer werden nicht mehr beschäftigt.
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