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§ 18 EStG,Fotograf und Filmhersteller als freiberuflich künstlerische oder journalistische Tätigkeit

Mich hat ein potentieller Mandant kontaktiert, der sich eine selbständige Tätigkeit als Filmemacher aufbauen will, entweder als Einzelunternehmer oder mit einem Geschäftspartner als GbR. Er hat Aufträge, für Events (z.B. Konzerte) Filme und Fotos für verschiedene Auftraggeber zu erstellen. Außerdem erhält er Einnahmen aus einem Youtube-Kanal (derzeit ca. 1.000 € pro Monat). Er plant, wenn es gut läuft, einen Arbeitnehmer oder zwei in Teilzeit einzustellen. Es stellt sich jetzt die Frage, ob die Herstellung von Filmen und Fotos von Events oder von Immobilien eine freiberufliche Tätigkeit oder einen Gewerbebetrieb darstellt. Bitte um Angaben mit Rechtsquellen.
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