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Betriebsveräußerung nach § 16 EStG,Aufgabe der bisherigen Tätigkeit,Veräußern an Kapitalgesellschaft

Eine Steuerberatungskanzlei soll an eine bereits gegründete GmbH veräußert werden. Der Veräußerer, der gleichzeitig der Alleingesellschafter – wahlweise auch der Minderheitsgesellschafter – und alleiniger Geschäftsführer der GmbH ist, erfüllt die Voraussetzungen des § 16 (4) EStG. Werden dennoch die Annehmlichkeiten – Freibetrag, ermäßigter Steuersatz – gewährt?
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