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§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG,Krankheitsvertretung eines Freiberuflers,Wegfall der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit bei dauerhafter Erkrankung

Mandanten A und B sind Ärzte und betreiben gemeinsam eine Arztpraxis in der Form der GbR. Die Praxis hat zwei Standorte. Zusätzlich hat die Praxis zwei angestellte Ärzte. Arzt A ist plötzlich langfristig erkrankt. Er wird von März 2022 bis voraussichtlich Dezember 2022 von einem weiteren (dritten) angestellten Arzt vertreten. Möglicherweise wird A berufsunfähig. Frage: Führt das tatsächliche Verhältnis von einem tätigen Praxisinhaber zu drei angestellten Ärzten auf zwei Standorten ggf. zu Einkünften aus § 15 EStG, Gewerbebetrieb, weil die Voraussetzungen des § 18 EStG nicht mehr erfüllt sind?
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