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Sachspende Kunstwerke,§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG,§ 10b Abs. 3 Satz 2 und 3 EStG

Wir benötigen bitte Unterstützung bei folgender Fragestellung: Eine Mandantin ist Künstlerin (Illustratorin), die einen erheblichen Bestand an selbstgeschaffenen Werken hat, für die sie aus Autoren- und sonstigen Rechten nicht unerhebliche laufende Einnahmen nach § 18 EStG erzielt. Es stellt sich die Frage, ob sie die Werke selbst spendet oder stiftet, wofür sie eine Spendenbescheinigung der Empfängereinrichtung haben will. Ist das für selbstgeschaffene Werke möglich? Die Werke würden dabei wohl marktüblich mit ordentlichen Werten bewertet/begutachtet werden, so dass ordentlich hohe Spendenbescheinigungen herauskommen dürften. Sie meint nun, gehört zu haben, dass auf Basis dieser hohen Werte aus den Spendenbescheinigungen dann auch die Entnahme ihrer selbstgeschaffenen Werke aus dem BV bewertet und versteuert werden müssten, ist das zutreffend?
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