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Gewerbebetrieb,Infizierung

Fall 1 Es liegt eine Arzt-GbR (Gesellschafter A und B) vor. Diese erbringt klassische Leistungen eines Arztes. Was passiert, wenn die GbR ihren OP-Saal, Personal oder Geräte an „fremde“ Ärzte vermietet, die in den Räumlichkeiten der Arzt-GbR auf eigene Rechnung tätig werden? Die Arzt-GbR schreibt hierüber Rechnungen. Besteht hier die Gefahr einer gewerblichen Infizierung? Gibt es eine Möglichkeit, das zu vermeiden? Abwandlung Die Räumlichkeiten der A und B GbR werden von C + D GbR (Ehefrauen) angemietet. Wenn diese z.B. die OP-Räume an wechselnde Ärzte vermieten, liegt hier doch auch Gewerblichkeit vor? Fall 2 Ein Physiotherapeut erbringt die klassischen Leistungen eines Physiotherapeuten. Er hat hierzu Geräte angeschafft (z.B. Fitnessgeräte, Hantelbank, Geräte zur Stärkung der Rückenmuskulatur). Diese werden tagsüber für physiotherapeutische Behandlungsmaßnahmen genutzt. Abends stehen diese dann der „Allgemeinheit“ zur Verfügung. Diese können gegen eine Zahlung die Geräte nutzen. Hierdurch erzielt der Physiotherapeut nebeneinander sowohl gewerbliche als auch freiberufliche Einkünfte. Ist das korrekt? Er muss keine zwei Unternehmen gründen. Wie werden die Ausgaben aufgeteilt? Werden die Abschreibungen für die Geräte z.B. anteilig der Umsätze vorgenommen? Es reichen kurze Antworten.
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