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erste Betriebsstätte,mehrere Tätigkeitsstätten,Verpflegungsmehraufwendungen

Sehr geehrte Damen und Herren, heute schreibe ich Ihnen in eigener Sache. Wir sind in unserer St-PartmbB 4 Partner. Ich werdem dem Standort Kappeln berufsrechtlich zugeordnet sein. Bin dort auch regelmäßig 2 Tage/Woche. Die übrigen 3 Tage/Woche arbeite ich in unserem Hauptstandort Flensburg. Nun meine Frage: Kann ich Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen für die beiden Tage in Kappeln oder die drei in Flensburg? Beste Grüße Kevin Dietz
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