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§§ 16,34 EStG,Wesentliche Betriebsgrundlagen

Mandant A scheidet gegen Veräußerung seines Anteils aus der GbR A, B, C aus. Während des Bestehens der GbR hatte er einen Pkw im Rahmen eines Sonderbetriebsvermögens an die GbR vermietet. Kann er nach der Veräußerung seines Anteils (ermäßigter Steuersatz nach §§ 16, 34 EStG) das Sonderbetriebsvermögen in eine Einzelfirma überführen oder muss er, um den ermäßigten Steuersatz zu behalten, das Sonderbetriebsvermögen durch Überführung des Pkw in das Privatvermögen ebenfalls auflösen?
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