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Realteilung,Erbengemeinschaft,Auseinandersetzung

Eine Mandantin ist gemeinsam mit zwei Geschwistern und der Lebensgefährtin des Verstorbenen Erbin eines umfangreichen, wertvollen Nachlasses (ca. 1.000.000 €) in Form eines Atelierbestands ihres Vaters, eines namhaften Künstlers. Dieser Nachlass soll in der Form aufgeteilt werden, dass jeder Erbe einen gleichwertigen Anteil vom Atelierbestand des Verstorbenen erhält. Weiteres Betriebsvermögen ist nicht vorhanden. Meine Mandantin wird dann die erhaltenen Kunstwerke in den folgenden Jahren verkaufen. Erfolgt die Einstellung der freiberuflichen Tätigkeit zum Todeszeitpunkt des Verstorbenen? Mit welchem Wert müssen die Kunstwerke aus dem Betriebsvermögen entnommen werden? Stellt der anschließende Verkauf der Kunstwerke durch meine Mandantin Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar?
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