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Einkommensteuer,Einkünfte aus selbständiger Arbeit,Virtuelle Optionen

Unser Mandant war seit mehreren Jahren als selbständiger Informatiker gegen Rechnungsstellung für eine GmbH tätig (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit). Bestandteil des Werkvertrags war neben der Rechnungsstellung auch die Zuteilung virtueller Optionen (VOP), woraus sich im Jahr 2020 ein Geldfluss i.H.v. insgesamt rund 235 T€ ergab. Durch die VOP wird kein Anteil an der GmbH vermittelt, sondern es besteht nur eine Option auf Zahlung eines Geldbetrags. Es stellt sich nun die Frage, ob diese Zahlung(en) entweder • Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen (ggf. Teileinkünfteverfahren) oder • aufgrund der Tätigkeit als freiberuflicher Mitarbeiter als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu werten sind.
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