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Meisterstudium,Reisekosten,Doppelte Haushaltsführung

Mein Mandant (ausgelernt seit 2016) hat im Jahr 2021 im Rahmen eines Dienstverhältnisses eine Meisterschule besucht. Der Lohn wurde in der Zwischenzeit vom Arbeitgeber fortgezahlt. Die Schule ging insgesamt 15 Wochen lang mit Anmietung eines Appartments vor Ort. Nur jedes zweite Wochenende war frei und es wurde auch nur jede zweite Woche eine Familienheimfahrt getätigt. Fragen: Wie viele Familienheimfahrten können abgesetzt werden, eine pro Woche (insgesamt 15-mal) oder die tatsächlichen Tage (ca. achtmal)? Verpflegungsmehraufwendungen: Anreisetag 14 €, und danach maximal drei Monate (= 92 Tage)? Oder führen die Unterbrechungen (Familienheimfahrten) zu einer Neuberechnung? Können auch für freie Tage Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden? Was ist, wenn ca. einen Monat nach Beendigung der Meisterschule nochmals für sechs Tage (Abwesenheit größer als acht Std.) die Schule bzgl. Prüfungssimulationen etc. besucht werden muss? Können dafür auch Verpflegungsmehraufwendungen von 14 € je Tag geltend gemacht werden?
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