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§ 18 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG,Tod eines Gesellschafters,Übergangsbilanz

Folgender Fall liegt zugrunde: Eine bestehende steuerberatende Partnerschaft mit beschr. Berufshaftung (zwei Partner) wurde durch Tod eines Partners aufgelöst und im Rahmen eines Einzelunternehmens durch den überlebenden Partner fortgeführt. Die Erben des verstorbenen Partners wurden aufgrund einer Regelung im Gesellschaftsvertrag abgefunden (durchschnittl. anteiliger Umsatz der letzten drei Jahre zzgl. Kapitalkonto) Das Unternehmen wurde wie bisher fortgeführt, nur der Name wurde geändert. Als Gewinnermittlung wurde in der PartG und im Einzelunternehmen die Einnahmenüberschussrechnung verwendet. Jetzt stellt sich die Frage, ob wir für den Übergang eine Übergangsgewinnermittlung und entsprechenden Übergangsgewinn ermitteln müssen oder in Anlehnung an das BFH-Urteil v. 11.04.2013 – III R 32/12, BStBl 2014 II S. 242, auf diese verzichten und weiterhin die EÜR ohne Übergangsgewinn anwenden können?
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