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doppelte Haushaltsführung,Entfernung

Mein Mandant ist Arzt und hat seine Niederlassung in D.; wohnhaft + verheiratet ist er hingegen in O., ca. 40 km entfernt. Die Voraussetzungen für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung sind erfüllt. Die reine Fahrzeit beträgt ca. 30–60 Minuten, je nach Tageszeit. Die Nichtanerkennung seitens der Finanzverwaltung stützt sich auf die Entfernung und die Fahrzeit (BFH, VI R 31/16). In diesem Fall ist jedoch zu ergänzen, dass mein Mandant keinen 8/17-Uhr-Job hat, sondern einerseits Notdienste hat, Öffnungszeiten von 8–18 Uhr hat, acht Pflegeheime sowie ein betreutes Wohnen für beatmete Patienten betreut; weiterhin sind Gutachten und Stellungnahmen anzufertigen. Kurzum: eine enorme fachliche Belastung.
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