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Betriebseinnahmen,Spendenbescheinigung,§ 10b Abs. 3 S. 4 EStG

Meine Mandantin ist Psychotherapeutin und möchte für eine gemeinnützige Organisation tätig werden. Sie möchte, anstatt bezahlt zu werden, eine Spendenquittung erhalten. Meines Erachtens sind bei ihr dann die Einnahmen zu versteuern im Betriebsvermögen und sie kann die Spendenbescheinigung als Sonderausgaben abziehen – insgesamt in der Regel ein Nullsummenspiel. Eine Nichtberücksichtigung der Rechnung als Einnahme ist m.E. nicht möglich. Übersehe ich hier etwas? Laut Mandantin machen das wohl viele Kollegen, aber grds. nicht kostenlos.
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