Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Einkommensteuer,Entnahme,Kleinunternehmer

Steuerpflichtiger erzielt seit über 20 Jahren Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit: freie publizistische Tätigkeit  seit 2006 Kleinunternehmer nach § 19 UStG In den Jahren 2023/2024 möchte er seine Kalendersammlung für ca. 200.000 € verkaufen. Die Kalender wurden seit Anfang seiner Tätigkeit in der Einnahmen-Überschussrechnung als Betriebsausgaben angesetzt, da diese Grundlage für seine Arbeit war. Der Preis der einzelnen Kalender lag unterhalb der GWG-Grenze. Fragen: ertragsteuerliche Behandlung des Verkaufs umsatzsteuerliche Behandlung des Verkaufs Gedanken: 1) Anstatt die Kalender nach Ablauf des Jahres zu entsorgen, hat er diese privat gesammelt. Entnahme ins Privatvermögen – Verkauf aus dem Privatvermögen 2) Ansatz der Kalender beim Einkauf als gedankliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Da Kosten aber unter GWG-Grenze, keine Verbuchung auf gesondertes Konto. Folgen: 1) keine ESt, keine USt 2) Ertragsteuerlich zu erfassen. Kleinunternehmerregelung bleibt bestehen – keine USt-Pflicht, da Verkäufe aus dem Anlagevermögen nicht zum Gesamtumsatz nach § 19 UStG zählen.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen