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Aktienoptionen,Aktien,Betriebsvermögen,Umsatzsteuerpflicht

folgende Informationen habe ich von meinem Mandanten bekommen Anbei eine Erklärung zu der Buchung vom 25.04.2022 über 92,72€. Im Zuge meiner freiberuflichen Tätigkeit bei Darewise habe ich einen Bonus in Form einer Kaufmöglichkeit von Aktienoptionen erhalten, da die Firma ein wichtiges Ziel erreicht hatte und im Zuge dessen zu 70% akquiriert wurde. Die Aktien wurden nach der Ausübung direkt von der Käuferfirma (Animoca Brands mit Hauptsitz in Australien) zu einem Höheren Preis gekauft Ich habe 230 Aktienoptionen zu einem Kurs von 1,74€ ausgeübt. Für insgesamt 400,20€. Die Firma Animoca Brands hat diese Aktienoptionen direkt für “etwa 4,01USD” gekauft. Bezahlt wurde dies zu 60% via einer Überweisung in US Dollar und zu 40% in einem Tausch gegen die Aktien der Käuferfirma. Vom Überweisungsbetrag wurde direkt der Betrag für die Ausübung meiner Aktienoptionen abgezogen, ich habe die Ausübung der Aktien somit selbst bezahlt.Die Überweisung betrug folglich 92,72€ (99,92USD). Ich habe nun ein “Holding Statement” von Animoca Brands erhalten, dass besagt dass mir 162 Aktien zugesprochen wurden. Diese sollen laut Vertrag zum Zeitpunkt des Tausches einen Gegenwert von 3,07 AUD (Australischen Dollar) gehabt haben. Laut Umrechnungskurs des Bundesfinanzministeriums von Australischen Dollarn zu Euro betrug der Kurs im April (1€ EUR = 1,4663 AUD) Ergo wäre der Gegenwert162*3,07/1,4663 = 339,18€ Zusammengerechnet habe ich somit im April durch das Ausüben der Aktienoptionen eine Einnahme von 339,18€ + 92,72€ = 431,90€ erzielt Wie wird dieser Sachverhalt gebucht : 339,18 €  Anlage vermögen Konto SKR 03 0525 ? 92,72 € auf Konto 8337 im SKR 03 Mein Mandant hat hierzu einige Fragen, - z.B. 1. Ist es möglich, die Aktienanteile von Animoca so zuzuordnen, dass Gewinne beim Verkauf in der Zukunft nicht mit meinem persönlichen Steuersatz besteuert werden, sondern mit der Kapitalertragssteuer? 2. Muss nun über diesen Betrag noch eine Rechnung stellen um ggf. Mehrwertsteuer auszuschreiben, oder kann man es ohne Rechnung verbuchen? (Das würde ich bevorzugen) 3. Ich gehe davon aus dass Mehrwertsteuer auf den eingenommenen Betrag gezahlt werden muss, bin mir aber nicht sicher - vielleicht könnten sie mich in der Hinsicht informieren.
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