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Ehrenamt,Gemeinde,Zulage

Der Steuerpflichtige A ist in einer Gemeindeverwaltung im Bundesland Brandenburg ehrenamtlich als Stadtverordneter/Ortsbeirat/Mitglied im Stadtausschuss tätig. Er erhält hierfür im Jahr 2020 Sitzungsgelder 300 €, Funktionszulage 20.000 € und Aufwandsentschädigung 3.000 €. Seitens der Gemeinde wurde hierfür keine Lohnsteuer abgeführt und keine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt, sondern lediglich die Höhe der Einkünfte mitgeteilt. Stellen diese Einnahmen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit dar? Darf von den Sitzungsgeldern und der Aufwandsentschädigung die Ehrenamtspauschale von 2.400 € (2020) als steuerfrei behandelt werden? Ist die Funktionszulage voll als einkommensteuerpflichtig zu behandeln? Welcher Einkunftsart ist die Funktionszulage zuzuordnen?
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