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Beteiligung als notwendiges BV,Abfärbung auf die freiberufliche Arbeit

Die KFO-GbR besteht aus den Gesellschaftern M (50 %) und T (50 %). Die GbR erbringt kieferorthopädische Leistungen und erzielt daraus freiberufliche Einkünfte. Die Gesellschafter M und T gründen nun neben der KFO-GbR eine GmbH, Beteiligung wieder jeweils 50 % M und 50 % T. Die GmbH erbringt überwiegend (zu ca. 80 %) logopädische Leistungen. Die Gesellschafter selbst sind keine Logopäden. Daneben erbringt die GmbH noch folgende Tätigkeiten: a) Verkauf Prophylaxe-Artikel KFO b) Verkauf Prophylaxe-Artikel Logopädie c) Schulungen/Fortbildungen/Korrekturlesetätigkeiten Es ist erwiesen, dass es aus ärztlicher bzw. therapeutischer Sicht einen Zusammenhang zwischen der Sprache und dem Kiefer gibt. Somit können sich die beiden Firmen voraussichtlich gegenseitig unterstützen. Sie sind jedoch nicht voneinander abhängig! Des Weiteren erbringen die Gesellschaften nicht gegenseitig Leistungen. Das heißt, zwischen der GbR und der GmbH finden keine Zahlungsflüsse bzw. Geschäftsbeziehungen statt. Ebenso gibt es keine Rabatte, die weitergegeben werden. Die KFO-GbR und die GmbH stehen zueinander wie fremde Dritte. Fragen: 1) Stellen die GmbH-Anteile notwendiges Betriebsvermögen der KFO-GbR dar? 2) Wenn die Anteile notwendiges Betriebsvermögen darstellen, kommt es dann aufgrund der Beteiligung bei der KFO-GbR zu einer Infektion mit gewerblichen Einkünften?
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