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Betriebsaufgabe,Fortsetzung Tätigkeit,Geringer Umfang

Eine Psychotherapeutin hat ihre Tätigkeit zum 31.01.2022 eingestellt. Für den Veräußerungsgewinn nimmt sie den Freibetrag und den ermäßigten Steuersatz in Anspruch. Nach Praxiseinstellung möchte sie im geringen Umfang weiter tätig sein. In welchem Umfang ist das möglich, ohne die Steuervergünstigungen zu gefährden? Darf sie neue Patienten annehmen?
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