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§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG,Physiotherapeutin

Eine freiberuflich als Physiotherapeutin in eigener Praxis tätige Mandantin möchte auf dem Dach ihres rein privat genutzten Einfamilienhauses eine Photovoltaikanlage errichten und würde daraus durch Einspeisung von Strom ins Versorgungsnetz gewerbliche Einkünfte erzielen. Können diese geringfügigen gewerblichen Einkünfte ihren Status als Freiberuflerin nach der Infektionstheorie gefährden?
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