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§ 18 Abs. 3 EStG,§ 16 Abs. 2 EStG,Mandatsschutzklausel

A + B sind jeweils hälftiger Gesellschafter einer Freiberufler-Partnerschaftsgesellschaft und ermitteln ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG. Zum 31.10.2019 veräußert A seinen gesamten Anteil (50 %) an B (49 %) und C (1 %). Es wird vertraglich ein Mandatsschutz mit Ablöseregelung für drei Jahre vereinbart. In den Jahren 2020 und 2021 übernimmt A Mandate und zahlt die vertraglich vereinbarte Ablöse. In welchem Jahr und nach welcher Vorschrift sind diese Zahlungen einkommensteuerlich bei A in Abzug zu bringen (Schlussbilanz zum 31.10.2019 oder zum Zahlungszeitpunkt in den Jahren 2020 und 2021)?
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