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Typisch stille Beteiligung bei freiberuflichen Gesellschaften,Angemessenheit und Fremdvergleich bei Angehörigenverträgen

Meine Mandantin ist eine zahnärztliche Gemeinschaftspraxis in Form einer GbR, bestehend aus zwei Gesellschaftern. Beide Gesellschafter haben jeweils Kinder, die über typische stille Gesellschaften an der Freiberufler-GbR beteiligt werden sollen. Die Umsetzung soll wie unter Fremden üblich durchgeführt werden und durch notariellen Vertrag erfolgen – jeder stille Gesellschafter soll mit 10 % am Gewinn der Gesellschaft beteiligt sein, höchstens mit 15 % der Einlage. Fragen: 1. Wird diese Innengesellschaft einkommensteuerlich zur Anerkennung gelangen, so dass die Gewinnauszahlungen zum Betriebsausgabenabzug führen? 2. Droht eine gewerbliche Infizierung der zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis?
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