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§ 18 Abs. 3 EStG,Ausscheiden aus einer Mitunternehmerschaft und Übergang Gewinnermittlung,§ 4 Abs. 3 EStG

Ein Rechtsanwalt scheidet aus einer größeren Kanzlei aus in den Ruhestand. Er erhält ein Jahr lang weiter seinen bisherigen Gewinnanteil als Abfindung. Dies ist im Gesellschaftsvertrag so vereinbart. Normalerweise müsste man für die Ermittlung des Übergangsgewinns von Gewinnermittlung zu Bilanzierung eine Bilanz erstellen, was aber einen erheblichen Aufwand bedeuten würde, der unverhältnismäßig wäre. Ein eventueller Restbetrag wäre dann Veräußerungsgewinn. Gibt es irgendwelche Vereinfachungsmöglichkeiten oder Urteile zu diesem Thema?
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