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Einkommensteuer,Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit,Leitende Tätigkeit

Wir haben einen Allgemeinmediziner, der eine Ärztin angestellt hat. Da die jüngste Rechtsprechung darauf abzielt, in solchen Fällen (Erstuntersuchung durch Mitarbeiterin etc.) die selbständige Tätigkeit in eine gewerbliche geprägte Tätigkeit umzuqualifizieren, stellt sich uns die Frage der Dokumentation, dass der Freiberufler auch ein solcher bleibt. Reicht es, wenn der Hinweis im Anstellungsvertrag steht, dass sie weisungsgebunden und nicht selbständig arbeitet, oder bedarf es schriftlicher Dokumentation, dass man sich zusammensetzt und die Fälle bespricht, oder reicht hier auch die reine Behauptung aus?
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