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§ 6 Abs. 3 EStG,Unentgeltliche Aufnahme von Gesellschaftern in eine Einzelpraxis

Herr W ist Inhaber einer Physiotherapiepraxis und nimmt Frau L in die bestehende Einzelpraxis auf zur gemeinschaftlichen Ausübung einer Gemeinschaftspraxis zum 1.1.2022. Eine Ausgleichszahlung durch Frau L an Herrn W soll nicht erfolgen. Die bereits vorhandenen Wirtschaftsgüter nutzen beide dann in der Gemeinschaftspraxis. Liegt ein Fall nach § 6 (3) EStG oder § 24 UmwStG vor? Kann Herr W auch die Wirtschaftsgüter als Sonder-BV behandeln und diese unentgeltlich der Gemeinschaftspraxis zur Verfügung stellen? Wäre hier eine Buchwertfortführung nach § 6 (5) EStG möglich? Muss eine Schlussbilanz der bisherigen Einzelpraxis erstellt werden? Ist ein schriftlicher Antrag auf Buchwertfortführung entspr. UmwStG notwendig? Eine Betriebsaufgabe seitens der Einzelpraxis ist nicht zu erklären? Gibt es zu beachtende Sperrfristen?
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