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unentgeltliche Übertragung Mitunternehmeranteil,Sonderbetriebsvermögen und § 6 Abs. 3 EStG,§ 6 Abs. 3 EStG und § 6 Abs. 5 EStG

Sachverhalt: A (Rechtsanwalt) ist Gesellschafter an der B-GbR (Rechtsanwaltskanzlei). A vermietet eine Immobilie (Sonder-BV) an die B-GbR. Zusätzlich nutzt A ein Arbeitszimmer (Anteil Arbeitszimmer am Haus 10 %) in seinem privaten Haus (Sonderbetriebsvermögen). Der Anteil an der B-GbR sowie die vermietete Immobilie sollen auf den weiteren Gesellschafter C (Sohn von A) unentgeltlich übertragen werden. Die Schulden der vermieteten Immobilie werden mit an C übertragen. Das Arbeitszimmer wird nicht an C übertragen. A ist weiterhin für die B-GbR (jetzt Einzelunternehmen) als freier Mitarbeiter tätig. Zusätzlich ist A als Testamentsvollstrecker selbständig tätig. Das Arbeitszimmer stellt weiterhin BV dar. Das Arbeitszimmer soll vom SBV in das BV übertragen werden. A will seine Tätigkeit für zwei bis drei Jahre weiter ausführen. Anschließend soll die Tätigkeit beendet und das BV entnommen werden. Ein Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG und der begünstigte Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG wurden bisher noch nicht beantragt. Fragen: 1. Ist eine unentgeltliche Übertragung von A auf C steuerneutral möglich? 2. Ist eine steuerneutrale Überführung des Arbeitszimmers vom SBV in das BV möglich? 3. Können für die spätere Aufgabe des Betriebs von A der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG und der begünstigte Steuersatz, § 34 Abs. 3 EStG, in Anspruch genommen werden?
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