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unbeschränkte Steuerpflicht,Besteuerungsrecht nach dem DBA,DBA Deutschland USA

Meine Mandantin ist selbständig tätig mit Consulting, die Betriebsstätte befindet sich in München (Anlage S). Ihr Unternehmen ist ein Ein-Mann-Betrieb. Nun hat sie eine Firma in den USA beraten und möchte ihre Rechnung als Freelancer aus Kalifornien heraus stellen. Soweit ich das verstanden habe, sieht sie diese Einnahme als amerikanische und hat ihrer Meinung nach in Deutschland keine Einnahmen. Ist dies richtig? Was müsste bei der Rechnungsstellung beachtet werden, wenn sie diese ganz normal von ihrem deutschen Unternehmen an die Amerikaner stellt?
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