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Betriebsveräußerung,§16 EStG,Zulassung

Der Stpfl. verkauft seine psychologische Praxis aus Altersgründen. Die Ehefrau war in der Praxis mit eigener Zulassung als Psychotherapeutin angestellt. Im Rahmen der Praxisaufgabe wird auch die Zulassung der Ehefrau an einen weiteren Erwerber verkauft. Wie ist der Gewinn aus der Veräußerung der Zulassung der Ehefrau zu qualifizieren: Veräußerungsgewinn der Ehefrau oder des Ehemanns? Sonstige Einkünfte?
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