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Sachbezug,Gutscheine,Geldleistung

Liegt bei den folgenden Fällen ein steuerfreier Sachbezug oder eine Geldleistung gem. der Rechtslage zum 01.01.2022 vor: 1. Der Unternehmer erwirbt für seine Arbeitnehmer jeweils Gutscheine im Wert von 50 € an einer regionalen Tankstelle ohne Warenbezeichnung. 2. Der Unternehmer gibt seinen Arbeitnehmern Tankkarten, die jeden Monat mit 50 € belastet werden können (einzulösen bei allen Tankstellen in der BRD). 3. Der Unternehmer schreibt für seinen Arbeitnehmer einen Gutschein in Höhe von 20 Litern Benzin/Diesel (die 50-€-Grenze wird nicht überschritten). Die Tankstelle schreibt den Betrag auf das Kundenkonto des Unternehmers und stellt am Monatsende eine Sammelrechnung aus. 4. Der Unternehmer erwirbt für seine Mitarbeiter Gutscheine in Höhe von 50 € in einem Lebensmittelmarkt (ohne Warenbezeichnung). 5. Der Unternehmer stellt für seine Arbeitnehmer Gutscheine für einen regionalen Lebensmittelmarkt im Wert von 50 € aus. Die Arbeitnehmer bekommen im Lebensmittelmarkt von ihrem Einkauf 50 € abgezogen. Der Lebensmittelmarkt rechnet am Ende des Monats mit dem Unternehmer ab.
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