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Vorzeitige Auszahlung aus einer Unterstützungskasse,Außerordentliche Einkünfte

Hinsichtlich eines Vertrags zur Unterstützungskasse, der am 01.05.2001 abgeschlossen wurde, durch den Arbeitnehmer aufgrund von Gehaltsumwandlung finanziert wurde und dessen vereinbarte Laufzeit bis zum 01.10.2025 gehen soll, kommt es durch den Arbeitgeber zu einer vorzeitigen Auszahlung an den Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer hat zum Zeitpunkt der Auszahlung das 61. Lebensjahr vollendet. Das Arbeitsverhältnis besteht weiterhin fort. Erfolgt die Besteuerung als mehrjähriger Bezug?
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