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§ 8 EStG,Abgrenzung Sach-/Barlohn,Prepaid-Kreditkarte

Mein Mandant ist 100%iger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Kann der Geschäftsführer eine Prepaid-Kreditkarte (nur auf Guthabenbasis geführt und keine Barauszahlung möglich) erhalten und diese mit maximal 10.000 € durch die GmbH aufladen lassen, ohne einen geldwerten Vorteil (kein Barlohn), sondern lediglich einen Sachbezug versteuern zu müssen?
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