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Stadtrat,Kassenärztliche Vereinigung,Steuerbefreiung

Ein Mandant ist Ratsmitglied und Franktionsvorsitzender einer Partei in einer Stadt in Niedersachsen. Daneben ist er Vorsitzender einer Kreisstelle der Kassenärztlichen Vereinigung. Für alle Tätigkeiten erhält er Aufwandsentschädigungen. Unter welche Nummer in § 3 EStG fallen diese und wieviel ist steuerfrei? Die Vorgängerin hat 1/3 mindestens aber 208,00 Euro pro Monat für die Tätigkeit als Ratsmitglied und Fraktionsvorsitzender abgezogen und bei der Tätigkeit bei der KVN geschrieben, dass kein Freibetrag mehr gewährt werden kann, da 200 Euro pro Monat bereits ausgeschöpft sind. Ist das richtig?
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