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Einbringung nach § 24 UmwStG,Ausscheiden aus Personengesellschaft,Veräußerungsgewinn i.S.d. § 16 EStG

An einer Sozietät von zwei Anwälten (Eheleute) in Form der GbR sind wie folgt beteiligt: EM zu 80 %, EF zu 20 %. Der Wert der Kanzlei lt. Mandant soll 800 T€ betragen. Es soll nunmehr ein Anwalt (A) aufgenommen werden. Es wird ein Vertrag im Jahr 2022 geschlossen, der folgenden Inhalt hat: EM verkauft an A zum 01.01.2023 20 % für 160 T€ (lfd. Gewinn), EM verkauft an A zum 01.01.2024 29 % für 232 T€, EM verkauft an EF zum 01.01.2024 31 % für 248 T€. Sämtliche Verkäufe werden in einer Urkunde im Jahr 2022 geregelt. Ist der zweite Verkauf gem. §§ 16, 34 EStG begünstigt? Die Beteiligung im ersten Schritt kann bis auf den lfd. Gewinn für die 20 % zu Buchwerten gem. § 24 UmwStG erfolgen?
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