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Verlust,Sonderausgaben

Durch Beraterwechsel liegt mir hierzu keine Stellungnahme des Vorgängers auf evtl. frühere Anfragen des Finanzamts vor. Mein Mandant möchte beim damaligen Steuerberater keine Auskünfte hierzu einholen. Herr AL ist Arbeitnehmer und erzielt Einkünfte nach § 19 EStG. Des Weiteren hat er eine Ausbildung zum Heilpraktiker im Jahr 2016 begonnen. Diese Ausbildung wurde noch nicht abgeschlossen. Die Ausbildungskosten wurden als Betriebsausgaben durch das Finanzamt (zunächst) akzeptiert. Die Anlaufverluste sind in den jeweiligen Einkommensteuerbescheiden (2016–2019) als Einkünfte aus selbständiger Arbeit negativ veranlagt. Die Einkommensteuerbescheide stehen diesbezüglich unter Vorbehalt der Nachprüfung. Gesamtverlust lt. Finanzamt seit Beginn rund 10.000 €. Vermutlich wird die selbständige Tätigkeit erst ab 2023/2024 „ernsthaft“ betrieben. Das Finanzamt möchte nun ein detailliertes Konzept (Businessplan, Ertragsvorschau, Begründung, wie hier eine weitere Vorgehensweise in unternehmerischer Hinsicht geplant ist). Diese kostenintensive Bearbeitung würde sich Herr AL (natürlich) gerne ersparen. Sehen Sie eine Möglichkeit, die Ausgaben umzuqualifizieren („Steuerbescheid unter Vorbehalt“!)? Könnte der Vorgang ggf. vereinfacht „abgeschlossen“ werden, also Antrag beim Finanzamt aus den Anlaufverlusten, bisher Fehlbetrag nach § 18 EStG, nunmehr Sonderausgaben nach § 10 EStG?
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